AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB’s der Firma, msc medical gmbh (kurz msc medical) vom 01.06.2010

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges mit msc medical vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.Vertragserfüllungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.Verbleiben bei der Vertragslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

§ 2. Vertragsschluss
2.1. Angebote sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend.
2.2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.3. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder durch Auslieferung der Ware, durch uns als geschlossen.

§ 3. Preise
3.1. Alle von msc medical genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3.2. Bei Lieferzeiten von mehr als 3 Monaten behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

§ 4. Zahlung (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
4.1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ermittelt sich aus dem Rechnungsnettobetrag. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig.) Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. msc medical ist berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, Lieferung nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen. msc medical ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber.
4.3. msc medical behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.
4.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verkäufer mit Forderungen aufzurechnen, sofern die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.6. Hat der Kunde den msc medical bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für msc medical nicht erkennbar gewesen, so kann msc medical ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist msc medical zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.Gegenüber Unternehmern ist msc medical zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.7. Gerät der Kunde mit irgendeiner Vertragsverpflichtung gegenüber msc medical in Verzug, werden sämtliche Rechnungen sofort fällig. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit einem Zinssatz in Höhe von 10 % Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Die Verrechnung der Zinsen erfolgt zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer.
4.8. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.9. Allfällige von uns an Kunden gewährte Rabatte verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Wir sind daher im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, den Preis vor Rabatt zu begehren.
4.10. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes oder Inkassobüros zu ersetzen.

§ 5. Lieferbedingungen
5.1. Die von uns angegeben Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen, aus welchen Gründen auch immer, hin zu einem Zeitraum von 12 Wochen ab Liefertermin, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
5.2. Lieferfristen laufen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
5.3. msc medical ist zur Teillieferung und Verrechnung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
5.4. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich msc medical die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von msc medical getragen werden.

§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1. msc medical behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes msc medical mitzuteilen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, msc medical einen Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, so wie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
6.4. msc medical ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 6.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6.5. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
6.6. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch msc medical gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 7. Versicherung
7.1. Stellt msc medical dem Kunden Ware zur Verfügung, so hat der Kunde diese mit ausreichendem Versicherungsschutz zu versehen, sodass auf jeden Fall eine Beschädigung der Ware, der Untergang, der Diebstahl der Ware oder ein Schaden, der durch die Verwendung der Ware entstehen kann, voll gedeckt sind. Das gilt auch für Ware, die an den Kunden verkauft und noch nicht vollständig bezahlt wurde.
7.2. Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche auf Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit von msc medical gelieferter Ware an uns ab. msc medical nimmt diese Abtretung an.

§ 8. Garantie und Gewährleistung
8.1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt msc medical nach seiner Wahl wegen Mängel an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3. Der Kunde muss msc medical offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von msc medical zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten msc medicals die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
8.5. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn msc medical die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
8.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, sprich 12 Monate ab Lieferung der Ware.
8.7. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Waren oder Vorführwaren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände, Vorführwaren oder Demo-Geräte veräußert, so wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verwender haftet nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit. Ein Anspruch auf Nachlieferung wird ausgeschlossen.
8.8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch msc medical nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für medizintechnische Geräte gelten weiters die Bestimmungen des § 7 MPG, § 7 MPBetreibV und MedGV.
8.10
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles, des Rechnungsbetrages.

§ 9. Haftungsbeschränkungen
9.1.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet msc medical nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, Vertragliche und außervertragliche Haftung msc medical’s auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters msc medicals gilt.
9.2. Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Verwenders für eingetretene Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren durchschnittliche Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt. Alle weitergehende Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
9.3. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer Schadens mindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert werden können.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei msc medical zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung der Ware.

§ 10. Formvorschriften
10.1.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
10.2. Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung.msc medical wird bei Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag
11.1.
Gerät msc medical nach Annahme eines Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktrittes vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angabe des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrläsigen Verhaltens der msc medical gmbh berechtigt.
11.2. Andererseits ist msc medical bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Im Falle seines Rücktrittes steht der msc medical neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von 30 % des Warenpreises, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist, mindestens jedoch EUR 45,00 zuzüglich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer, zu.

§ 12. Rechtswahl
12.1.
Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.

§ 13. Gerichtsstandvereinbarung
13.1.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.